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Was sind Menschenrechte?

Aus juristischer Sicht ist die Einbindung der Menschenrechte in das internationale Recht von zentraler Bedeutung. Dies wird zum Beispiel bei folgender Definition deutlich:

«Internationale Menschenrechte sind die durch das internationale Recht garantierten Rechtsansprüche von Personen gegen den Staat oder staatsähnliche Gebilde, die dem Schutz grundlegender Aspekte der menschlichen Person und ihrer Würde in Friedenszeiten und im Krieg dienen.» (Walter Kälin, in: Das Bild der Menschenrechte. Herausgegeben von Lars Müller, Walter Kälin, Judith Wyttenbach. Baden 2004, S. 17)

Aus philosophischer Sicht können die Menschenrechte ohne unmittelbaren Bezug zum internationalen Recht wie folgt definiert werden:

Menschenrechte sind vorstaatliche Rechte, die jedem Menschen als Person gegenüber den organisierten Kollektiven (insbesondere den Staaten) zukommen.

· «Vorstaatlich» meint, dass die Menschenrechte nicht vom Staat verliehen sind, sondern dass es umgekehrt eine Hauptaufgabe jedes Staates sein soll, die Menschenrechte zu schützen.

· «Jedem Menschen» soll deutlich machen, dass die biologische Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung das einzige Kriterium ist, das erfüllt sein muss, damit jemand einen Anspruch auf die Achtung ihrer/seiner Menschenrechte geltend machen kann.

· Dieser Anspruch richtet sich an die «organisierten Kollektive», allen voran die staatlichen Institutionen, aber auch an Religionsgemeinschaften, Familienverbände, Wirtschaftsunternehmen, Bürgerkriegsparteien etc. Allerdings sind bis heute auf rechtlicher Ebene erst die menschenrechtlichen Ansprüche an den Staat direkt einklagbar.

Menschenbild

Jedes Individuum bzw. jede «Person» ist Träger/in der Menschenrechte. Mit dem Begriff der Person werden bestimmte Werte im Menschsein hervorgehoben. Diese Werte sind für die international anerkannten Menschenrechte von grundlegender Bedeutung:

· Gleichheit: Menschenrechte sollen für alle gleichermaßen gelten. Dies wird im Diskriminierungsverbot zum Ausdruck gebracht. Es besagt, dass jeder Mensch ungeachtet seines Geschlechts und seiner Gruppenzugehörigkeiten ein Recht auf dieselben Menschenrechte und auf gleiche Behandlung hat, außer wenn es rationale Gründe für eine Ungleichbehandlung gibt.

· Freiheit: Ein Mensch darf weder auf körperlicher noch auf seelischer Ebene verletzt werden. Dies ist eine Voraussetzung für Freiheit. Frei sein heißt, sein eigenes Leben so zu führen, wie man möchte. Diese Freiheit darf ohne zwingenden Grund nicht eingeschränkt werden. Die persönliche Freiheit wird jedoch begrenzt durch die gleichen Rechte anderer Personen.

· Geselligkeit: Der Mensch ist kein vereinzeltes, isoliertes Individuum, sondern ein soziales, politisches und kulturelles Wesen. Daraus leitet sich das Recht für jede Person ab, gemeinsam mit anderen Personen Lebensgemeinschaften wie zum Beispiel eine Familie zu gründen oder sich in Vereinen und Parteien zu organisieren. Zudem hat jeder Mensch das Recht, das kulturelle und politische Leben der Gesellschaft mitzugestalten.

· Existenzsicherung: Der Mensch wird aus menschenrechtlicher Sicht als Wesen mit Grundbedürfnissen nach Nahrung, Obdach, Gesundheit, Bildung, Arbeit, sozialer Sicherheit etc. aufgefaßt. Daraus leitet sich das Recht jedes Menschen ab, daß seine Grundbedürfnisse in Notlagen mit Hilfe des Staates erfüllt werden.

Im menschenrechtlichen Personenbegriff sind alle diese Wertsetzungen enthalten und sie werden in ihrer Gesamtheit als "menschliche Würde" bezeichnet. Deshalb kann man zusammenfassend sagen, es sei der Zweck der Menschenrechte, die menschliche Würde zu schützen.

Der Anspruch der Menschenrechte auf universale Geltung

Der Geltungsanspruch der Menschenrechte ist universal. Das heißt, es besteht ein Anspruch, daß die Menschenrechte für alle Menschen gelten, und zwar in einem doppelten Sinne: Erstens gilt jeder einzelne Mensch als Träger/in derselben Menschenrechte; zweitens soll jeder Mensch die moralische und rechtliche Geltung der Menschenrechte anerkennen. Aufgrund unterschiedlicher kultureller Wertvorstellungen und Gesellschaftsformen werden Menschenrechte jedoch nicht von allen Menschen gleich aufgefaßt und in gleicher Weise anerkannt. Dies führt immer wieder zu endlosen Diskussionen über die Universalität der Menschenrechte.

Die Tatsache, dass die Menschenrechte in aller Welt täglich gebrochen werden, zeigt, dass Rechte nicht ein für allemal gegeben, sondern immer wieder eingefordert werden müssen, dass Recht gegen Unrecht immer wieder aufs neue durchgesetzt werden muß.

 

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 Last Update March 2, 2017

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